Der Freistaat Bayern hat das Bayer. Feuerwehrgesetz geschaffen. Dieses Gesetz hat sämtliche Rechtsgrundlagen der Feuerwehr als öffentliche Einrichtung der Gemeinde mit Aufgabenstellung, Gestalt der Führungsmannschaft u. a. geregelt.

Selbstverständlich kann ein solches Gesetz allein aus rechtlichen Gründen nicht in den privatrechtlich organisierten, völlig selbständigen Verein eingreifen.

Im Art.5 des Bayer. Feuerwehrgesetz hat der Feuerwehrverein die Aufgabe, dass er „die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr“ stellt. Die gewachsene Struktur des Feuerwehrvereins wurde damit nicht nur erhalten, sondern den Feuerwehrvereinen wurde nach wie vor die sehr wichtige Aufgabe übertragen „das Personal“ für die aktive Mannschaft zu stellen. Dies bedeutet in der Praxis, dass bereits Jugendliche mit dem 12. Lebensjahr dem Feuerwehrverein beitreten und dann letztlich bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst (spätestens mit dem 63. Lebensjahr) als Einsatzkraft gestellt werden. Danach verlieren insbesondere, durch die Struktur des Vereins, diese aktiven und ehemaligen aktiven Mitglieder nicht die Zugehörigkeit zur Feuerwehr, sondern sind auch weiterhin der Feuerwehr als passives oder Ehrenmitglied treu verbunden. Der Feuerwehrverein präsentiert sich bei Fahnenweihen, Gründungsfesten, Tag der offenen Tür, Ferienprogramm der Gemeinde, kirchlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten der gesamten Bevölkerung in hervorragender Weise. Für den geselligen Teil sind unser Feuerwehrball, der Kameradschaftsabend und unsere Vereinausflüge besten bekannt. Der Verein erzielt beim alljährlichen Grillfest und Haussammlungen auch Einnahmen und Spenden, die wiederum gebunden an unsere Satzung nach den Grundlagen der Gemeinnützigkeit für die Unterstützung des Feuerschutzes verwendet werden. So verwendet der Feuerwehrverein einen Teil dieser Einnahmen zweckgebunden für die Anschaffung von zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstung, Sondergeräte und vieles mehr um dadurch der vom Verein gestellten Mannschaft den optimalen Schutz und das optimale Gerät an die Hand zu geben. Der Feuerwehrverein in der heutigen Erscheinungsform hat in der Bevölkerung, und gerade auch in dem Verbund mit der öffentlichen Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr einen sehr hohen Stellenwert. Immer hat der Feuerwehrverein die Zielrichtung der Unterstützung der Feuerwehr im Auge. Der Verein besteht nach Satzung aus dem Vorstandsvorsitzenden, dessen Vertreter, dem Kassier, dem Schriftführer und weiteren Ausschussmitgliedern. Die Kommandanten sind in ihrer Funktion als Vertreter der aktiven Mannschaft  ebenfalls in die Vereinsvorstandschaft eingebunden. Der Feuerwehrverein ist insbesondere als juristische Person des Privatrechts völlig selbstständig tätig und handelt eigenständig und in eigener Verantwortung. Der Feuerwehrverein, insbesondere die Vorstandschaft ist verantwortlich für seine Mitglieder.

Diese Mitglieder setzten sich wie folgt zusammen: Feuerwehranwärter sind jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr und sie sind der zukünftige Feuerwehrnachwuchs.

Aktive Mitglieder sind Feuerwehrdienstleistende zwischen dem 18. und 63. Lebensjahr, sie üben den aktiven Feuerwehrdienst aus. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die über eine längere Zeit aktiven Dienst geleistet haben und dann aus Altersgründen in den passiven Mitgliederstand wechselten. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich um die Feuerwehr im aktiven Bereich und im Vereinsbereich besonders verdient gemacht haben. Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die dem Verein als Förderer beigetreten sind, um den Verein finanziell und ideell zu unterstützen, aber keinen aktiven Dienst geleistet haben. Sie alle sind laut Satzung Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Wenn sich nun der Blick im Feuerwehrverein  in die Zukunft richtet, darf nochmals erinnert werden, dass der Feuerwehrverein  als eine der tragenden Säule in unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken ist. Ohne unseren Feuerwehrverein könnte dieser freiwillige und ehrenamtliche Dienst so wie er früher und heute für unsere Bürgerinnen und Bürger geleistet wird nicht durchgeführt werden. Nur durch fundierte Vereinsarbeit, eine gezielte Jugendwerbung ist es  uns auch in die Zukunft hinein möglich eine so intakte aktive Mannschaft zu stellen.

 

Werde förderndes Mitglied, Antragsformular auf Anfrage bei der Vorstandschaft.